GTC eedpo.com

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von eedpo.com - Heiko Wolfenstädter, Darupstr. 14, 48356 Nordwalde, nachfolgend "eedpo" genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber", gemeinsam handelnd die „Parteien“ genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und gelten nicht, soweit sich nicht aus dem Angebot von eedpo oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Parteien etwas anderes ergibt.
    2. eedpo richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die von eedpo zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von eepdo erstellten Unterlagen für seine gewerbliche/freiberufliche/berufliche/ehrenamtliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
  1. Leistungsumfang, Berichtspflicht und Ort
    1. eedpo erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Datenschutzes und in besonderen Fällen im Bereich der Informationssicherheit.
    2. Ein konkreter Erfolg wird von eedpo weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von eedpo empfohlenen oder mit eedpo abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn eedpo die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
    3. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von eedpo. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages.
    4. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist ausgeschlossen und nicht Vertragsinhalt.
    5. eedpo ist berechtigt, sich zur Durchführung seines Auftrages sachverständiger Mitarbeiter zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter bleibt eedpo vorbehalten. eedpo ist es ferner gestattet, zur Auftragsdurchführung die Mitarbeit spezialisierter Kollegen oder Freiberufler in Anspruch zu nehmen.
    6. Die Leistungen von eedpo sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
    7. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen eedpo, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
    8. eedpo bestimmt seinen Arbeitsort selbst. eedpo kann einen entsprechenden Zeitraum für Dokumentations-, Informations- oder Beratungszwecke am Sitz des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber stellt einen angemessenen und ausgestatten Arbeitsplatz zur Verfügung.
    9. Angebote von eedpo gelten für dreißig Tage ab Ausstellungsdatum. Ab dem 31. Tag ist eedpo an das Angebot nicht mehr gebunden.
  1. Änderungen des Auftrags
    1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
    2. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt eedpo die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
    3. eedpo ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar, ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
  1. Vergütung
    1. Es gilt die in der schriftlichen Vereinbarung bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung von eedpo oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht eedpo ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    2. eedpo gestaltet seine Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen. Der zeitliche Umfang der in Ziffer 2ff genannten und im Vertrag beschriebenen Aufgaben wird auf die in der Kalkulation angegebenen Beratertage je acht Stunden veranschlagt.
    3. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt er eedpo alle dadurch anfallenden Kosten und stellt eedpo von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
    4. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann eedpo einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr und entgangenen Gewinn verlangen.
    5. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
    6. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sind eedpo Fremdkosten, Auslagen und Spesen gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eedpo im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre unentgeltlich alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Soweit der Auftraggeber von eedpo geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er eedpo entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber informiert eedpo unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
    2. Auf Verlangen von eedpo hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen, Informationen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen, als auch, dass keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
    3. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit eedpo einbeziehen oder beauftragen.
    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
  1. Verzug
    1. eedpo kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und eedpo die Verzögerung zu vertreten hat.
    2. Falls eedpo bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer für eedpo gesetzten und angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
    3. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziffer 5ff dieser Bedingungen oder sonst wie obliegenden Mitwirkung, so ist eedpo nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. eedpo behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche von eedpo auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn eedpo von dem Kündigungsrecht keinen Gebrach macht.
  1. Gewährleistung, Mängelregelung
    1. Ist die zu erbringende Leistung in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Auftraggeber je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.
    2. eedpo hat einen Mangel auch dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers nach Ziffer 5ff beruht; eine etwaige Gewährleistungs-verpflichtung von eedpo entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung von eedpo die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.
  1. Haftung
    1. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von eedpo empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn eedpo die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
    2. eedpo haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von eedpo oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche wegen Verletzung sogenannter Kardinalpflichten.
    3. Im Übrigen ist die Haftung von eedpo für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von eedpo übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
    4. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet eedpo nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und nur bis zu einer Höhe von 10% der Einnahmen von eedpo der letzten zwölf Monate aus diesem Vertrag (alternative Berechnung in den ersten zwölf Monaten der Laufzeit: das Zwölffache der monatlichen Durchschnittseinnahmen seit Beginn des Vertrags).
    5. Dies gilt entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
    6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von eedpo.
    7. eedpo haftet nicht für die Schäden, die durch von ihm beauftragte Dritte, (spezialisierte Kollegen, Freiberufler) entstanden sind.
    8. Die Haftung von eedpo entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber eedpo gerügt wurden.
    9. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen eedpo verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
  1. Geheimhaltung und Datenschutz
    1. eedpo verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte, ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
    2. eedpo erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten von natürlichen wie juristischen Personen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des BDSG neu.
    3. Im Rahmen von Auftraggeber veranlassten Beauftragungen werden von eedpo personenbezogene Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO erhoben und verarbeitet. eedpo ist nach Art. 24 DSGVO i.V. m. § 53 BDSG untersagt, personenbezogenen Daten unbefugt zu anderen als den vertragsgemäßen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen (Datengeheimnis).
    4. Werden personenbezogenen Daten verarbeitet, stehen den Betroffenen i.S.d. der DSGVO folgende Rechte zu:
      • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre von eedpo verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei eedpo erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
      • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung ihrer bei eedpo gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
      • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung ihrer bei eedpo gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
      • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, sie aber deren Löschung ablehnen und eedpo die Daten nicht mehr benötigt, sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
      • gemäß Art. 20 DSGVO ihre personenbezogenen Daten, die sie eedpo bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
      • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber eedpo zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass eedpo die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
      • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können die betroffenen Personen sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.
    5. Sofern ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von eedpo umgesetzt wird.
    6. Soll vom Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden, genügt eine E-Mail an: dataprotection@eedpo.com .
    7. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Bedient sich eedpo dritter Personen als Erfüllungshilfen, haben sich diese ebenfalls schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten; für die Abgabe entsprechender Erklärungen ist der eedpo dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
  1. Schutz des geistigen Eigentums
    1. Die von eedpo angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von eedpo. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
    2. Alle Rechte bleiben eedpo vorbehalten.
    3. Bei der Verwendung von Datenschutzerklärungen oder Teile dieser, ist der Hinweis auf eedpo mit Logo und Link zur Webseite www.eedpo.com am Ende der Erklärung prominent mit dem Text "Diese Datenschutzerklärung wurde in Zusammenarbeit mit www.eedpo.com entwickelt, unsere Profis für Datenschutz" einzubinden.
    4. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 10.1 steht eedpo ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessener Höhe zu.
  1. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
    1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, können Vereinbarungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  1. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
    1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat eedpo an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
    2. Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat eedpo alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
    3. Die Pflicht von eedpo zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  1. Ergänzende Vereinbarungen
    1. eedpo hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten von eedpo berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen von eedpo ist ausgeschlossen.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
    2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
    3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
    4. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Parteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
    5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Steinfurt/Westfalen.

Stand: 01.05.2018